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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Schraner Solar

1.    Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Schraner Solar (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") in der Schweiz. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

2.    Leistungen
Schraner Solar bietet Beratung, Planung, Verkauf und Installation von Photovoltaikanlagen sowie zugehörige Dienstleistungen an. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Kunde erhält bei der Abnahme der Photovoltaikanlage eine umfassende Schulung durch den Ersteller der Anlage. Diese Schulung umfasst die Bedienung und grundlegende Wartung der Anlage, um dem Kunden die optimale Nutzung und Pflege der Anlage zu ermöglichen.

3.    Modulanzahl
Die Anzahl der Module in der Offerte basiert auf den zur Verfügung gestellten Plänen oder Fotos und wird nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Solange das Dach nicht exakt vermessen wurde, kann die Anzahl der Module noch geringfügig abweichen.

4.    Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von Schraner Solar zustande. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

5.    Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Leistungen und Lieferungen von Schraner Solar gelten verbindlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer trägt der Kunde. Ohne spezielle schriftliche Vereinbarungen gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: 50% Vorkasse für Material, Projektinitialisierungs- und Planungsaufwand (Anteil gemäss Bruttopreis in Auftragsbestätigung, ohne Rabatt und vor Abzug allfälliger Fördergelder), 10 Tage netto nach Auftragserteilung, Schlussrechnung 10 Tage netto nach technischer Inbetriebnahme (erste Energieproduktion oder Energieumwälzung der Anlage) oder Abnahme des Werkes (gemäss Auftragsbestätigung). Verhindert eine bauseitige Leistung (z.B. Elektroarbeiten) das Einschalten der fertig realisierten Anlage, so wird die Schlussrechnung trotzdem zur Zahlung fällig. Schraner Solar beginnt mit den Lieferungen und der Montage erst, wenn die Vorkasse Material etc. durch den Kunden geleistet wurde. Wir behalten uns vor, bei allfälliger Einführung von Strafzöllen, die Preisanpassungen seitens Lieferanten weiterzugeben. Die Preisgültigkeit beträgt 30 Tage.

6.    Gebäudestatik
Schraner Solar geht davon aus, dass das Gebäude den aktuellen Baustandards entspricht und die statischen Reserven den geltenden Normen entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, Schraner Solar vor Vertragsabschluss auf abweichende oder besondere Bauweisen hinzuweisen. Die Statik-Berechnung von Schraner Solar bezieht sich ausschließlich auf die von uns verwendeten Materialien (z.B. Unterkonstruktion, Module) und umfasst nicht die gesamte Gebäudestatik. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass beim Betrieb der Anlage (Solarmodule, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wärmepumpe usw.) Lärmemissionen entstehen können und akzeptiert diese.

7.    Liefer- und Montagebedingungen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch unverbindlich. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere nicht durch den Anbieter zu verantwortende Umstände entstehen, berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen.

8.    Garantie und Gewährleistung
Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln des Werkes verjähren mit Ablauf von 2 Jahren ab dem Abnahmedatum. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln bei Reparaturarbeiten / Ersatzteilen verjähren mit Ablauf von 1 Jahr ab Abnahme, maximal jedoch mit Ablauf der ordentlichen Garantiefrist des Werkes. Besondere Gewährleistungsfristen gelten, sofern gesondert vereinbart. Für alle übrigen Teile (Unterkonstruktion, Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher) gelten die jeweiligen Herstellergarantien.

9.    Eigentumsvorbehalt
Die von Schraner Solar gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von Schraner Solar. Der Kunde ermächtigt Schraner Solar unwiderruflich, den entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde kennzeichnet die Ware, die im Eigentum von Schraner Solar verbleibt, als solches.

10. Förderungen
Massgebend sind in jedem Fall die rechtsgültigen Entscheide der zuständigen Ämter (Bund und / oder Kanton für allfällige Förderbeiträge) und des Energieversorgungsunternehmens (EW) für die Einspeisevergütung. Schraner Solar haftet nicht für den Fall, dass dem Auftraggeber prognostizierte Förderbeiträge und / oder Einspeisevergütungen ganz oder teilweise nicht zugesprochen werden.

11. Ertragssimulation
Alle Angaben zur Leistung der Anlagen beziehen sich auf eine genormte Standardmessmethode (STC = Standard Test Conditions). Die prognostizierten Stromerträge gelten als kalkulatorische Grundlagen und stellen keine vertraglich zugesicherte Leistung dar. Die Grundlagen für die Berechnung basieren auf klimatologischen Solarstrahlungsdaten, einem für Ihren Gebäude- und Heizungstyp typischen Lastprofil, dem Schweizerischen Vergütungssystem EIV sowie plausiblen Annahmen zur Entwicklung der Strompreise (Inflation 2.1 %) für den ausgewählten Energieversorger. Eine Abweichung zwischen den prognostizierten Stromerträgen und der effektiv in das Energienetz eingespeisten Leistung stellt keinen Mangel der Anlage dar (Mängelhaftung). Wenn Schraner Solar eine Wirtschaftlichkeits-Prognose erstellt, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass sowohl der Energieertrag, die Höhe allfälliger Förderbeiträge und der Einspeisevergütung von der Prognose abweichen können.

12. Haftungsausschluss
Schraner Solar haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder unsachgemässe Wartung durch den Kunden entstehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige zukünftige Änderungen bezüglich Förderungen, Einspeisevergütungen oder anderen relevanten regulatorischen Aspekten zu informieren. Schraner Solar übernimmt die Haftung nur für die Richtigkeit der Informationen zum Zeitpunkt der Installation und bis zur Abnahme der Anlage. Jegliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt fallen in die Verantwortung des Kunden.

13. Rücktrittsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nur, sofern es im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sonderanfertigungen oder individuell geplante Anlagen sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

14. Datenschutz
Die erhobenen Kundendaten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Schraner Solar.

16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schraner Solar, Schweiz

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